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Das neue Erntejahr – Maßnahmen korrekt buchen

01.07.2022 – aktualisiert
Die letzten Hauptfrüchte werden geerntet, das neue Erntejahr beginnt und die ersten Herbstkulturen werden gesät. Wie Sie mit Ackerprofi ein neues Erntejahr eröffnen und welche Ackermaßnahmen Sie in welches Erntejahr buchen müssen, erfahren Sie in diesem Artikel.

Weibliche Landwirtin steht bei Sonnenuntergang mit Tablet nachdenklich in einem Getreidefeld

Mit der Ernte der letzten Hauptfrüchte auf Ihren Flächen wird in den meisten Fällen Ihr pflanzenbauliches Erntejahr beendet. Die Frage, welchem Erntejahr Herbstaussaaten und Herbstdüngungen zugeordnet werden müssen, sorgt hierbei häufig für Verunsicherung. Und da zum Zeitpunkt der Herbstaussaaten häufig noch nicht alle Ernten aus dem vorherigen Erntejahr abgeschlossen sind,  müssen Sie in Ackerprofi kurzzeitig in zwei verschiedenen Bilanzzeiträumen dokumentieren – das macht es nicht einfacher.

Wir bei Ackerprofi haben uns für Sie einen genauen Überblick über die Buchungsvorgaben gemacht und erläutern Ihnen in diesem Artikel, alles was Sie für die korrekte Zuordnung wissen müssen. Denn nur wenn alle Buchungen korrekt zugeordnet sind, kann Ackerprofi des gesamtbetrieblichen Düngebedarf korrekt ermitteln und die Dokumentation Ihrer tatsächlich ausgebrachten Nährstoffmengen gemäß den Vorgaben der Düngeverordnung.

So erstellen Sie in Ackerprofi ein neues Erntejahr

Bevor Sie in ein neues Erntejahr buchen können, müssen Sie dieses aber zunächst einmal erstellen. Wie das geht und wie Sie eventuell neue dazugekommene Flächen oder geänderte Flächenanträge in Ackerprofi importieren, erfahren Sie in diesen Videotutorials:

Bilanzzeiträume verstehen – Erntejahr, Wirtschaftsjahr und Kalenderjahr

Ihr neues Erntejahr ist erstellt und Ihre Flächen sind up to date? Dann können wir zurück zu den Buchungen: Für das richtige Verständnis müssen wir zunächst mögliche Bilanzierungsräume voneinander abgrenzen, denn in einigen Fällen ist die richtige Zuordnung der Buchungen in ein Erntejahr davon abhängig, ob Ihr Betrieb nach Kalender- oder Wirtschaftsjahr bilanziert. Dabei bilden sowohl Kalenderjahr als auch Wirtschaftsjahr nur selten die vollständige Anbauperiode einer Hauptfrucht ab. Dies wird mit dem Begriff des Erntejahres korrigiert. Das Erntejahr ist also kein kalendarisch festgelegter Zeitraum, sondern richtet sich immer nach den individuellen Anbauperioden der verschiedenen Hauptfrüchte. Das Erntejahr entspricht somit dem Düngejahr.

Bundeslandspezifische Unterschiede in den Vorgaben der Buchungszuordnungen

Und hier beginnen schnell die Unterschiede, denn die Vorgaben der einzelnen Bundesländer über die richtige Einordnung der Buchungen weichen zum Teil eklatant voneinander ab. Daher stellen wir Ihnen bundeslandspezifische Übersichten zum Download zur Verfügung, die Ihnen in übersichtlichen Grafiken erläutern, in welches Erntejahr Sie Herbstansaaten und -düngungen buchen müssen, damit darauf basierend die Düngebedarfsermittlung und die Dokumentation der ausgebrachten Nährstoffmengen DüV-konform erfolgen kann und rechtlich belastbar ist.

Laden Sie sich das passende PDF für Ihr Bundesland herunter. Zur Verfügung stehen Ihnen Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen.

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